Alles zum Antrag

Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Bamberg
kann mit Geld Projekte unterstützen.
Dafür gibt es den Aktions- und Initiativ-Fonds.
Fonds ist ein Fachwort und spricht man so aus: fohns.
Fonds hat immer etwas mit Geld zu tun.
Für das Jahr 2022 kann der Landkreis etwa 35 Tausend Euro
für Projekte ausgeben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gemeinnützige Organisationen können für Projekte
einen Antrag für finanzielle Förderung stellen. Gemeinnützig bedeutet:
Die Organisationen machen ihre Arbeit um Menschen zu helfen.
Die Arbeit ist gut und wichtig für die Gesellschaft.
Das können Vereine und andere Unternehmen sein.
Das können aber auch private Personen sein.
Aber die privaten Personen müssen mit einem Verein zusammenarbeiten.

Was für Projekte fördern wir?

Projekte zum Thema Demokratie-Förderung
Bei diesen Projekten geht es darum:
Mehr Menschen machen in der Demokratie mit.

Projekte zum Thema Extremismus-Prävention
Extremismus bedeutet:
Jemand hat eine extreme politische Meinung.
Diese Meinung richtet sich gegen andere Menschen.
Zum Beispiel gegen Menschen mit einer anderen Religion.
Zum Beispiel Juden oder Muslime.
Oder gegen schwule und lesbische Menschen.
Prävention bedeutet:
Man will eine Sache vorbeugen oder verhindern.
Die Projekte wollen erreichen:
Es gibt weniger Extremismus.
Mit den Projekten wollen wir auch erreichen:
Menschen lernen Konflikte ohne Gewalt zu lösen.

Projekte zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Partizipation bedeutet:
Man macht bei einer Sache mit.
Die Projekte wollen erreichen:

Auch Kinder und Jugendliche können sich
an der Demokratie beteiligen.

Wie können die Projekte sein?

Die Projekte können ganz unterschiedlich aufgebaut sein.
Zum Beispiel fördern wir:

  • Workshops und Vorträge
    Bei einem Workshop arbeitet man zusammen an einem Thema.
  • Ausstellungen
  • Projekte mit Medien, zum Beispiel im Internet
  • Lesungen
  • Theater-Aufführungen
  • Konzerte
  • Feste,
    bei denen sich verschiedene Menschen treffen können

Wie funktioniert die Förderung?

1. Du hast eine Idee für ein Projekt?
Dann melde dich gerne schon vor dem Antrag bei uns.
Dann können wir dich für den Antrag beraten.

2. Fülle das Formular für den Antrag aus.
Dann schicke den Antrag an diese Adresse:

Landratsamt Bamberg
Fachbereich LB2 – Bildungsbüro

z. Hd. Lilian Liebl
Ludwigstraße 23

96052 Bamberg

3. Unser Begleit-Ausschuss entscheidet:
Soll das Projekt eine Förderung bekommen?
Wie viel Geld soll das Projekt als Förderung bekommen?

4. Wir sagen dir dann Bescheid:
Wir fördern dein Projekt.
Dann bekommst du einen Brief.
Der Brief heißt: Zuwendungs-Bescheid.
Oder wir fördern dein Projekt nicht.

Wichtig: Es gibt Fristen für den Antrag.
Das bedeutet:
Du musst den Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt an uns schicken.

5. Du hast einen Zuwendungs-Bescheid bekommen?
Dann kannst du mit deinem Projekt anfangen.

6. Dein Projekt ist vorbei.
Dann schreibst du einen Abschluss-Bericht für uns.
Und du musst eine Abrechnung schreiben.
Vielleicht brauchst du Hilfe dabei?
Wir unterstützen dich dabei gerne.

Formulare

Hier findest du alle Formulare für den Antrag. Klicke hier

Hier findest du alle Formulare für den Abschluss-Bericht
und für die Abrechnung. Klicke hier

Kurz erklärt: Regeln für die Förderung

  • Das Projekt muss neu sein.
    Das Projekt darf noch nicht angefangen haben.

  • Du hast den Zuwendungs-Bescheid bekommen.
    Dann erst darfst du mit dem Projekt anfangen.

  • Wir können das Projekt nicht ganz bezahlen.
    Es muss auch immer Geld von einer anderen Stelle kommen.
    Du kannst das Geld selbst bezahlen.
    Das können aber auch Spenden sein.
    Oder Teilnahme-Beiträge von Veranstaltungen.
    Oder andere Förder-Gelder.

  • Das Projekt muss im Landkreis Bamberg sein.
    Das Projekt muss für Menschen aus dem Landkreis Bamberg sein.

  • Lebensmittel sind ein wichtiger Teil von dem Projekt? Nur dann können wir Lebensmittel finanziell fördern.