Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Bamberg verfügt über einen Aktions- & Initiativfonds mit dem gezielt zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden sollen.
Für das Förderjahr 2020 stehen dem Landkreis rund 33.000 Euro zur Verfügung.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Anträge stellen können gemeinnützige Organisationen, wie bspw. Vereine, Initiativen, gGmbhs oder engagierte Privatpersonen, wenn sie einen Trägerverein haben.
Welche Inhalte sind förderfähig?
• Demokratieförderung (Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung)
• Extremismusprävention (Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Homophobie und Transgenderfeindlichkeit, Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Menschenrechtsbildung und gewaltfreier Konfliktlösung)
• Vielfaltgestaltung (Inklusion und demokratische Teilhabe, interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit mit Geflüchteten, Einheimischen und Neuzugewanderten, Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft)
• Kinder- & Jugendpartizipation
Welche Formate können gefördert werden?
- Bildungsangebote wie Workshops, Vorträge, Podiumsdiskussionen,…
- Ausstellungen und Medienprojekte
- Lesungen, Theateraufführungen
- Konzerte, Begegnungsfeste
- u.v.m.
Wie läuft die Förderung ab?
- Du hast eine Projektidee? Setz dich vor deiner Antragstellung gerne mit uns in Verbindung!
Bei der Antragstellung müssen einige Dinge beachtet werden. Daher empfehlen wir dir, dich vorher von uns beraten zu lassen. - Fülle das Antragsformular aus und sende es an folgende Adresse:
Landratsamt Bamberg
Fachbereich LB2 – Bildungsbüro
Zhd. Frau Rosa Karl
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Beachte dabei bitte die Antragsfristen. - Der Begleitausschuss entscheidet in seiner Sitzung, ob und in welcher Höhe dein eingereichtes Projekt gefördert wird.
- Du bekommst im Anschluss an die Sitzung Bescheid, ob dein Projekt eine Förderung erhält. Falls ja, bekommst du vom Landratsamt einen Zuwendungsbescheid.
- Nach einer Zusage kannst du mit deinem Projekt beginnen.
- Nach Ende des Projekts erstellst du einen Sachbericht und eine Abrechnung. Auch hierbei unterstützen wir dich gerne!
Formulare
Förderrichtlinien – das wichtigste auf einen Blick:
- Es können keine Projekte gefördert werden, die schon lange bestehen – es muss sich um ein NEUES Projekt handeln
- Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn du eine schriftliche Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids erhalten hast
- Du kannst für dein Projekt keine Vollförderung erhalten, d.h. je nach Art des Projekts muss ein Eigenanteil eingebracht werden. Das können beispielsweise auch Spenden, Teilnehmerbeiträge oder weitere Fördergelder sein
- Das Projekt muss im Landkreis Bamberg stattfinden bzw. sich an Personen aus dem Landkreis Bamberg richten.
- Lebensmittel bzw. Catering können nur gefördert werden, wenn sie im Projekt eine zentrale inhaltliche Rolle spielen