Alles zum Antrag
Mit dem Aktions- & Initiativfonds fördern wir Projekte in Bereichen wie Demokratieförderung oder Jugendpatizpation in der Zivilbevölkerung im Landkreis Bamberg. Im Förderjahr 2024 stehen 35.000 Euro als Fördersumme bereit.
Demokratie fördern
1.1 Stärkung demokratischer Werte wie Freiheit, Rechtstaatlichkeit und Gleichwertigkeit aller Menschen
1.2 Förderung von Kinder- und Jugendpartizipation
1.3 Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements
Vielfalt gestalten
2.1 Stärkung von Toleranz und Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt
2.2 Förderung von Begegnung und Integration
Extremismus vorbeugen
3.1 Sensibilisierung für Diskriminierung und Ausgrenzung
3.2 Vorbeugung von Radikalisierung und Extremismus
3.3 Förderung von Aufklärung und Dialog zu demokratie- und menschenfeindlichen Phänomenen und Gewalt
Anträge stellen können gemeinnützige Organisationen, wie bspw. Vereine, Initiativen, gGmbhs oder engagierte Privatpersonen, wenn sie einen Trägerverein haben.
Du hast eine super Idee, bist aber in keinem Verein Mitglied?
Kein Problem! Melde dich bei uns und wir helfen dir bei der Suche nach einem Verein, der dein Vorhaben unterstützt!
• Demokratieförderung
Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung
• Extremismusprävention
Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Homophobie und Transgenderfeindlichkeit, Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Menschenrechtsbildung und gewaltfreier Konfliktlösung
• Vielfaltgestaltung
Inklusion und demokratische Teilhabe, interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit mit Geflüchteten, Einheimischen und Neuzugewanderten, Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft)
• Kinder- & Jugendpartizipation
- Hier gehts zu einem bereits geförderten Projekten als Beispiel.
- pädagogisches Angebot
- kulturelles Angebot (z.B. Film oder Theater)
- Angebot im Bereich Sport/Spiel/Outdoor
- Angebot im Bereich Neue Medien/Social Media
- Informationsveranstaltung/Podiumsdiskussion
- Aktionstag
- soziokulturelle Veranstaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungsangebot/Schulung
- Freizeitbereich
- Arbeits- und Weiterbildungskontext
- Du hast eine Projektidee? Setz dich vor deiner Antragstellung gerne mit uns in Verbindung!
Bei der Antragstellung müssen einige Dinge beachtet werden. Daher empfehlen wir dir, dich vorher von uns beraten zu lassen. - Fülle das Antragsformular aus und sende es an folgende Adresse:
Landratsamt Bamberg
Fachbereich LB2 – Bildungsbüro
Zhd. Frau Johanna Wallmeier
Ludwigstraße 23
96052 BambergBeachte dabei bitte die Antragsfristen (s.u.).
- Der Begleitausschuss entscheidet in seiner Sitzung, ob und in welcher Höhe dein eingereichtes Projekt gefördert wird.
- Du bekommst im Anschluss an die Sitzung Bescheid, ob dein Projekt eine Förderung erhält. Falls ja, bekommst du vom Landratsamt einen Zuwendungsbescheid.
- Nach einer Zusage kannst du mit deinem Projekt beginnen.
- Nach Ende des Projekts erstellst du einen Sachbericht und eine Abrechnung. Auch hierbei unterstützen wir dich gerne!
Förderrichtlinien – das Wichtigste auf einen Blick
Noch Fragen? Wir beantworten sie gerne und unterstützen dich mit deinem Projekt, von A bis Z.
- Lade das aktuelle Antragsformular herunter. Den Download findest du hier FORMULARE.
- Wir können keine bestehenden/laufenden Projekte fördern. Dein Projekt braucht einen innovativen Character und muss etwas NEUES beeinhalten.
- Stelle einen Antrag und warte auf die schriftliche Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids, bevor Du mit deinem Projekt beginnst
- Eine Vollförderung deines Projekts ist nicht möglich. Abhängig vom Projektformat wird ein Eigentantiel von 10 % der Gesamtkosten gewünscht. Das können beispielsweise Spenden, Teilnehmerbeiträge, Personalstunden oder weitere Fördergelder sein.
- Das Projekt muss im Landkreis Bamberg stattfinden bzw. sich an Personen aus dem Landkreis Bamberg richten.
- Lebensmittel bzw. Catering können nur gefördert werden, wenn sie im Projekt eine zentrale inhaltliche Rolle spielen.
- Das Projekt muss innerhalb des laufenden Förderjahres stattfinden und abgeschlossen werden. Eine Förderung über meherere Jahre ist nicht möglich.