
Alles zum Antrag
Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Bamberg verfügt über einen Aktions- & Initiativfonds mit dem gezielt zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden sollen.
Für das Förderjahr 2023 stehen dem Landkreis Bamberg 35.000 Euro zur Verfügung.
Anträge stellen können gemeinnützige Organisationen, wie bspw. Vereine, Initiativen, gGmbhs oder engagierte Privatpersonen, wenn sie einen Trägerverein haben.
Du hast eine super Idee, bist aber in keinem Verein Mitglied?
Kein Problem! Melde dich bei uns und wir helfen dir bei der Suche nach einem Verein, der dein Vorhaben unterstützt!
• Demokratieförderung
Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung
• Extremismusprävention
Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Homophobie und Transgenderfeindlichkeit, Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Menschenrechtsbildung und gewaltfreier Konfliktlösung
• Vielfaltgestaltung
Inklusion und demokratische Teilhabe, interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit mit Geflüchteten, Einheimischen und Neuzugewanderten, Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft)
• Kinder- & Jugendpartizipation
- Wie so ein Projekt aussehen kann, kannst du dir unter unseren bereits geförderten Projekten einmal anschauen.
- Bildungsangebote wie Workshops, Vorträge, Podiumsdiskussionen,…
- Ausstellungen und Medienprojekte
- Lesungen, Theateraufführungen
- Konzerte, Begegnungsfeste
- u.v.m.
- Du hast eine Projektidee? Setz dich vor deiner Antragstellung gerne mit uns in Verbindung!
Bei der Antragstellung müssen einige Dinge beachtet werden. Daher empfehlen wir dir, dich vorher von uns beraten zu lassen. - Fülle das Antragsformular aus und sende es an folgende Adresse:
Landratsamt Bamberg
Fachbereich LB2 – Bildungsbüro
Zhd. Frau Johanna Wallmeier
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Beachte dabei bitte die Antragsfristen (s.u.). - Der Begleitausschuss entscheidet in seiner Sitzung, ob und in welcher Höhe dein eingereichtes Projekt gefördert wird.
- Du bekommst im Anschluss an die Sitzung Bescheid, ob dein Projekt eine Förderung erhält. Falls ja, bekommst du vom Landratsamt einen Zuwendungsbescheid.
- Nach einer Zusage kannst du mit deinem Projekt beginnen.
- Nach Ende des Projekts erstellst du einen Sachbericht und eine Abrechnung. Auch hierbei unterstützen wir dich gerne!
Donnerstag, 26. Januar 2023
Antragsfrist: Montag, 09.01.2023
Donnerstag, 16. März 2023
Antragsfrist: Montag, 27. Februar 2023
Donnerstag, 10. Mai 2023
Antragsfrist: Montag, 24. April 2023
Donnerstag, 20. Juli 2023
Antragsfrist: Montag, 03. Juli 2023
Donnerstag, 05. Oktober 2023
Antragsfrist: Montag, 18. September 2023
Donnerstag, 23. November 2023
Antragsfrist: Montag, 06. November 2023
Förderrichtlinien – das wichtigste auf einen Blick
- Bitte achte darauf, immer das AKTUELLSTE Antragsformular zu verwenden. Du kannst die aktuelle Version unter dem Punkt 'FORMULARE' herunterladen.
- Es können keine Projekte gefördert werden, die schon lange bestehen – es muss sich um ein NEUES Projekt handeln.
- Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn du eine schriftliche Zusage in Form eines Zuwendungsbescheids erhalten hast.
- Du kannst für dein Projekt keine Vollförderung erhalten, d.h. je nach Art des Projekts muss ein Eigenanteil eingebracht werden. Das können beispielsweise auch Spenden, Teilnehmerbeiträge, Personalstunden oder weitere Fördergelder sein
- Das Projekt muss im Landkreis Bamberg stattfinden bzw. sich an Personen aus dem Landkreis Bamberg richten.
- Lebensmittel bzw. Catering können nur gefördert werden, wenn sie im Projekt eine zentrale inhaltliche Rolle spielen.
- Das Projekt muss innerhalb des laufenden Förderjahres stattfinden und abgeschlossen werden. Eine Förderung über meherere Jahre ist nicht möglich.